Gewerblicher Rechtsschutz

Der Begriff "geistiges Eigentum" umfasst folgende sehr unterschiedliche und miteinander konkurrierende Rechte:

Mit dem Begriff "Schutzrechte" werden üblicherweise die oben genannten Rechte mit Ausnahme der Geschäftsgeheimnisse und dem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz zusammengefasst. Die "gewerblichen Schutzrechte" sind die Schutzrechte außer Urheberrecht, Recht am eigenen Bild und Namensrecht, weil diese Rechte im Ursprung privater bzw. persönlicher Natur sind.
Das geistige Eigentum wird teils mit dem Lauterkeitsrecht und dem Kartellrecht zusammengefasst. Das so entstandene Gebiet wird als Grüner Bereich (nach der Fachzeitschrift GRUR, die einen grünen Einband hat) oder Wettbewerbsrecht i. w. S. bezeichnet.

Rechtsquellen

Internationale Verträge

Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Gewerblicher Rechtsschutz

Europäische Patentorganisation (EPO)

Eurasische Patentorganisation (EAPO)

Europäische Gemeinschaft (EG)

Nationales Recht (Deutschland)

Oberste Rechtsgrundlage ist Grundgesetz Art 14. Spezifische Bestimmungen von Inhalt und Schranken der exklusiven wirtschaftlichen Verfügungs- und Verwertungsrechte und den zuständigen gesetzlichen Richter bestimmen: